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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

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  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber einseitig freistellen?

    Nein, ein Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht einseitig freistellen. Eine Freistellung muss in der Regel einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Wenn ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einseitig freistellen möchte, muss dies aufgrund bestimmter Gründe wie beispielsweise einer Krankheit oder eines Arbeitsmangels geschehen. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber die Freistellung schriftlich begründen und den Arbeitnehmer darüber informieren. Es ist wichtig, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um mögliche Konflikte zu vermeiden.

  • Wann darf der Arbeitgeber freistellen?

    Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer freistellen, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt, wie beispielsweise betriebsbedingte Gründe, wirtschaftliche Schwierigkeiten oder personenbezogene Gründe wie Fehlverhalten oder Krankheit. Die Freistellung muss jedoch immer im Einklang mit den arbeitsvertraglichen Regelungen und gesetzlichen Vorschriften stehen. Zudem muss der Arbeitgeber die Freistellung schriftlich und unter Angabe der Gründe mitteilen. In einigen Fällen kann die Freistellung auch mit einer Freistellung unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen verbunden sein. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber bei einer Freistellung die Rechte des Arbeitnehmers respektiert und die Situation transparent und fair behandelt.

  • Wie lange kann der Arbeitgeber freistellen?

    Wie lange ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter freistellen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Grund für die Freistellung und den arbeitsrechtlichen Bestimmungen. In der Regel kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter für einen begrenzten Zeitraum freistellen, zum Beispiel für eine Weiterbildung oder eine betriebliche Umstrukturierung. Es gibt jedoch auch Situationen, in denen eine längere Freistellung möglich ist, zum Beispiel bei einer längeren Krankheit oder einem Sabbatical. Letztendlich sollte die Dauer der Freistellung immer im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter festgelegt werden und im Arbeitsvertrag oder einer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über die genauen Regelungen und Möglichkeiten zur Freistellung zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Wann muss mich mein Arbeitgeber freistellen?

    Dein Arbeitgeber muss dich freistellen, wenn du Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Urlaub hast, zum Beispiel im Rahmen deines Arbeitsvertrags oder gesetzlich festgelegten Urlaubsansprüchen. Zudem kann dein Arbeitgeber verpflichtet sein, dich freizustellen, wenn du gesetzlich geschützten Sonderurlaub in Anspruch nehmen musst, z.B. bei der Geburt eines Kindes oder im Falle einer schweren Erkrankung. Auch im Falle einer Kündigung kann es sein, dass dein Arbeitgeber dich von der Arbeit freistellen muss, entweder unter Anrechnung von Resturlaub oder gegen Zahlung einer Abfindung. Es ist wichtig, die genauen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag und im Arbeitsrecht deines Landes zu prüfen, um zu verstehen, wann dein Arbeitgeber dich freistellen muss.

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  • Kann der Arbeitgeber mich unbezahlt freistellen?

    Kann der Arbeitgeber mich unbezahlt freistellen? Ja, grundsätzlich ist es möglich, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter unbezahlt freistellt. Dies kann beispielsweise bei betriebsbedingten Gründen oder einem vorübergehenden Arbeitsmangel der Fall sein. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei gesetzliche Vorgaben einhalten, wie beispielsweise die Ankündigung einer unbezahlten Freistellung und die Einhaltung der Kündigungsfrist. Es ist ratsam, sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die unbezahlte Freistellung rechtmäßig ist.

  • Wann darf der Arbeitgeber unbezahlt freistellen?

    Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nur in bestimmten Situationen unbezahlt freistellen. Dazu gehören beispielsweise betriebsbedingte Gründe wie etwa Kurzarbeit oder temporäre Schließungen des Betriebs. Auch bei persönlichen Gründen des Arbeitnehmers, wie etwa unbezahltem Urlaub oder unbezahlter Freistellung zur Kinderbetreuung, kann der Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung gewähren. Es ist wichtig, dass die unbezahlte Freistellung im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer erfolgt und nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet wird. Zudem sollte die Vereinbarung über die unbezahlte Freistellung schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Wann müssen Arbeitgeber Mitarbeiter bezahlt freistellen?

    Arbeitgeber müssen Mitarbeiter bezahlt freistellen, wenn es gesetzlich vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei Krankheit, Mutterschaft oder Elternzeit. Auch bei bestimmten Feiertagen oder im Falle von Sonderurlaub müssen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter bezahlt freistellen. Es kann auch vorkommen, dass im Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen Regelungen zur bezahlten Freistellung festgelegt sind. Generell gilt, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bezahlte Freistellung gewähren müssen, wenn es um gesetzlich geregelte Freistellungen oder um vertraglich vereinbarte Regelungen geht.

  • Wann muss der Arbeitgeber bezahlt freistellen?

    Der Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer bezahlt freistellen, wenn dieser zum Beispiel an einem gesetzlichen Feiertag arbeiten müsste. Auch im Falle von Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber ihn bezahlt freistellen. Zudem kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freistellt, zum Beispiel bei Betriebsferien oder bei Kurzarbeit. Generell gilt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bezahlt freistellen muss, wenn dies vertraglich oder gesetzlich festgelegt ist.

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